Aktuelle Rechtsfälle:
Unsichere Lage in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Zur Zeit herrscht eine große Verunsicherung, ob überhaupt Geldbußen in Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtlich sind.
a)
Der neue Bußgeldbescheid ist unwirksam bezüglich des Bestrafungsteils,
weil der Gesetzgeber es versäumt hat, die sog. Ermächtigungsgrundlage
und die Erklärung voranzustellen, dass mit diesem Bußgeldkatalog
in Grundrechte eingegriffen wird.
b)
Die Anwendung des alten Bußgeldkataloges dürfte kaum möglich
sein, da die obige Formalie nur für die Verschlechterung der Bürgerrechte
gilt, nicht aber für die Verbesserung. Diese Verbesserung im neuen
Bußgeldkatalog ist die, dass der alte Bußgeldkatalog aufgehoben
wurde.
c)
Dieses Dilemma ist auf Ministerebene bekannt. Es darf nicht sein, was
rechtlich vorliegt. Deswegen haben sich die Landesminister zusammengeschlossen
und per Erlass oder Rundschreiben die Anwendung des alten Bußgeldkataloges
favorisiert. Dieser Ministererlass darf jedoch juristisch nicht die Gesetzgebungskompetenz
des Bundestages außer Kraft setzen. Darüber hinaus haben Landesminister
auf Bundesebene nichts zu suchen.
Gerichte trauen
sich zur Zeit nicht diesen konsequenten juristischen Weg anzuwenden, da
dies durchaus zu einen Chaos führen kann. Sie wollen einen formal
gültigen Bußgeldkatalog durch die Bundesregierung abwarten.
Hierbei wird jedoch übersehen, dass dieser zukünftige Katalog
keine Rückwirkung für Altfälle hat.
Von daher ist es sinnvoll sich gegen Bußgeldbescheide jetzt zu wehren.
Rechte leiblicher Eltern von Kindern in Pflegefamilien
Oft wird eine Pflege bei Herausnahme von Kindern - Abgabe der Kinder in eine Pflegefamilie- seitens des Jugendamtes verwechselt mit einer kalten Adoption.
Es tauchen jetzt Fälle auf, bei denen das Jugendamt des Kreises Soest beteiligt ist. Eine Mitarbeiterin des Kreises wendet bei einer Dauerpflege den Ausschluss der leiblichen Eltern wie bei einer "Zwangsadoption" an. Deshalb erhielt die Mitarbeiterin den Spitznamen "Margot Honecker", obwohl die Elternrechte auf Informationen, Beteiligen und Umgang nicht umgangen werden dürfen. Leider reagieren hierauf die Aufsichtsbehörde des Kreises Soest nicht.
Von daher sollten
sich all die Eltern wehren, bei denen die Kinder sich in einer Pflegefamilie
befinden und sie nichts über die Kinder erfahren oder bei denen
Umgänge nicht vor- und nachbereitet werden oder gar nicht eingerichtet
werden. Das Jungendamt ist verpflichtet, die Eltern bestmöglich am
Leben weiterhin zu beteiligen.