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Aktuelle Rechtsfälle


Aktuelle Rechtsfälle:


Unsichere Lage in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

Zur Zeit herrscht eine große Verunsicherung, ob überhaupt Geldbußen in Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtlich sind.

a)
Der neue Bußgeldbescheid ist unwirksam bezüglich des Bestrafungsteils, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, die sog. Ermächtigungsgrundlage und die Erklärung voranzustellen, dass mit diesem Bußgeldkatalog in Grundrechte eingegriffen wird.

b)
Die Anwendung des alten Bußgeldkataloges dürfte kaum möglich sein, da die obige Formalie nur für die Verschlechterung der Bürgerrechte gilt, nicht aber für die Verbesserung. Diese Verbesserung im neuen Bußgeldkatalog ist die, dass der alte Bußgeldkatalog aufgehoben wurde.

c)
Dieses Dilemma ist auf Ministerebene bekannt. Es darf nicht sein, was rechtlich vorliegt. Deswegen haben sich die Landesminister zusammengeschlossen und per Erlass oder Rundschreiben die Anwendung des alten Bußgeldkataloges favorisiert. Dieser Ministererlass darf jedoch juristisch nicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages außer Kraft setzen. Darüber hinaus haben Landesminister auf Bundesebene nichts zu suchen.

Gerichte trauen sich zur Zeit nicht diesen konsequenten juristischen Weg anzuwenden, da dies durchaus zu einen Chaos führen kann. Sie wollen einen formal gültigen Bußgeldkatalog durch die Bundesregierung abwarten. Hierbei wird jedoch übersehen, dass dieser zukünftige Katalog keine Rückwirkung für Altfälle hat.
Von daher ist es sinnvoll sich gegen Bußgeldbescheide jetzt zu wehren.



II.

Rechte leiblicher Eltern von Kindern in Pflegefamilien

Oft wird eine Pflege bei Herausnahme von Kindern - Abgabe der Kinder in eine Pflegefamilie- seitens des Jugendamtes verwechselt mit einer kalten Adoption.

Es tauchen jetzt Fälle auf, bei denen das Jugendamt des Kreises Soest beteiligt ist. Eine Mitarbeiterin des Kreises wendet bei einer Dauerpflege den Ausschluss der leiblichen Eltern wie bei einer "Zwangsadoption" an. Deshalb erhielt die Mitarbeiterin den Spitznamen "Margot Honecker", obwohl die Elternrechte auf Informationen, Beteiligen und Umgang nicht umgangen werden dürfen. Leider reagieren hierauf die Aufsichtsbehörde des Kreises Soest nicht.

Von daher sollten sich all die Eltern wehren, bei denen die Kinder sich in einer Pflegefamilie befinden und sie nichts über die Kinder erfahren oder bei denen
Umgänge nicht vor- und nachbereitet werden oder gar nicht eingerichtet werden. Das Jungendamt ist verpflichtet, die Eltern bestmöglich am Leben weiterhin zu beteiligen.